Weiterbilden im Ehrenamt
Der tägliche Einsatz der Brandenburgerinnen und Brandenburger erfordert oft spezifisches Fachwissen, besondere soziale Kompetenzen oder Organisations- und Managementfähigkeiten. Eine Weiterbildung kann Ihnen helfen, sich noch besser einzubringen und Sie in Ihrem Einsatz für andere zu entlasten. Viele Fortbildungen bilden überdies eine gute Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen und zu vernetzen.
Um Sie als ehrenamtlich Engagierte zu unterstützen, hat die Landesregierung die Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie ins Leben gerufen, die ein eigenes Angebot „Weiterbilden im Ehrenamt“ beinhaltet. Umgesetzt wird die Richtlinie durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Vereine mit Sitz im Land Brandenburg können einen Antrag bei der ILB stellen. Gefördert werden können Weiterbildungsangebote für hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen in rechtfähigen Vereinen sowie Trägern der Kinder- und Jugendhilfe . Einzelpersonen können keine Förderanträge stellen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Der Förderzeitraum der Weiterbildungsrichtlinie des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie gilt bis zum 30. Juni 2024.
Informationen zur Weiterbildung im Ehrenamt
Zum Download: Flyer WEITERBILDEN IM EHRENAMT (PDF)