Berlin und Brandenburg sagen „Danke“ – mit der Ehrenamtskarte

Ehrenamtliches Engagement gestaltet unsere Bundesländer und verbindet die Menschen in Brandenburg und Berlin. Der freiwillige Einsatz Tausender für das Gemeinwohl schafft Zukunft und verdient höchste Anerkennung. Seit 2017 sagen die Länder der Hauptstadtregion deshalb gemeinsam „Danke“ – mit der Ehrenamtskarte für Berlin und Brandenburg.
Eine Übersicht zu Angeboten und Partnern der Ehrenamtskarte finden Sie hier: Angebote und Partner
Die Ehrenamtskarte in Brandenburg kann erhalten, wer sich:
- mindestens ein Jahr im Umfang von 200 Stunden ehrenamtlich engagiert hat,
- das Ehrenamt in Brandenburg ausübt und
- die Absicht hat, das Ehrenamt fortzusetzen.
Mit dem ehrenamtlichen Engagement dürfen kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigungen verbunden sein, die über die Erstattung von Auslagen hinausgehen. Der Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über die Organisation, in der das Engagement ausgeübt wird.
In Brandenburg können Inhaber der Jugendleiter-Card „Juleica“ einen Antrag auf Erhalt der Ehrenamtskarte stellen.
Die dreijährige Laufzeit der Ehrenamtskarte beginnt ab Ausstellungsdatum. Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer neu beantragt werden, sofern die Zugangskriterien weiter erfüllt und durch die Trägerorganisation bestätigt werden.
Wenn Sie selbst freiwillig engagiert sind und die Ehrenamtskarte beantragen möchten, können Sie einen Einzelantrag (PDF) stellen. Diesen können Sie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet postalisch oder per E-Mail an uns einreichen.
Organisationen, die die Ehrenamtskarte für ihre Ehrenamtlichen beantragen wollen, haben die Möglichkeit online einen Sammelantrag zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt auf elektronischen Wege.
Wir freuen uns auf Ihre Anträge!
Engagierte, die in Berlin leben beantragen Ihre Ehrenamtskarte über ihre Organisation bei der Berliner Senatskanzlei. Nähere Information zum Antragsverfahren finden Sie hier: www.berlin.de/buergeraktiv/anerkennung/ehrenamtskarte/
Eine Übersicht finden Sie hier: Angebote und Partner
Sollten Sie bereits den Entschluss gefasst haben Partner der Ehrenamtskarte zu werden, dann senden Sie uns die Partnerschaftsvereinbarung einfach ausgefüllt per E-Mail zu.
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Ehrenamtlich tätig zu sein, bedeutet unentgeltlich tätig zu sein. Dennoch erhalten Ehrenamtliche für ihre
Tätigkeiten in der Regel Entschädigungszahlungen, insbesondere:
- Entschädigungen, die ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gezahlt
werden, Aufwandsentschädigungen, z. B. für eine Tätigkeit als Trainer/ Trainerin oder Betreuer/
Betreuerin in einem Verein oder anderweitige pauschale Aufwandsentschädigungen, z. B. als Schatzmeister/ Schatzmeisterin
in einem Verein.
Ausführlich im Merkblatt des Finanzministeriums Stand: August 2022 (PDF).
Und hier finden Sie noch mehr steuerliche Hinweise.