Ehrenamtskarte – Berlin und Brandenburg sagen „Danke“

Ehrenamtliches Engagement gestaltet unsere Bundesländer und verbindet die Menschen in Brandenburg und Berlin. Der freiwillige Einsatz Tausender für das Gemeinwohl schafft Zukunft und verdient höchste Anerkennung. Seit 2017 sagen die Länder der Hauptstadtregion deshalb gemeinsam „Danke“ – mit der Ehrenamtskarte für Berlin und Brandenburg.

Die Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg bescheinigt das freiwillige Engagement und berechtigt ihre Inhaberinnen und Inhaber bei den Partnerunternehmen Vergünstigungen zu erhalten. Zahlreiche Museen, Kultureinrichtungen, Einzelhändler, Gastronomieunternehmen und weitere Dienstleister in Berlin und Brandenburg bieten verschiedenste Rabatte und Angebote an.

Eine Übersicht zu Angeboten und Partnern der Ehrenamtskarte finden Sie hier: Angebote und Partner

Die Ehrenamtskarte in Brandenburg kann erhalten, wer sich:

  • mindestens ein Jahr im Umfang von 200 Stunden ehrenamtlich engagiert hat,
  • das Ehrenamt in Brandenburg ausübt und
  • die Absicht hat, das Ehrenamt fortzusetzen.

Mit dem ehrenamtlichen Engagement dürfen kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigungen verbunden sein, die über die Erstattung von Auslagen hinausgehen. Der Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über die Organisation, in der das Engagement ausgeübt wird.

In Brandenburg können Inhaber der Jugendleiter-Card „Juleica“ einen Antrag auf Erhalt der Ehrenamtskarte stellen.

Die dreijährige Laufzeit der Ehrenamtskarte beginnt ab Ausstellungsdatum. Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer neu beantragt werden, sofern die Zugangskriterien weiter erfüllt und durch die Trägerorganisation bestätigt werden.

Es gibt zwei Verfahren über die Sie die Ehrenamtskarte beantragen können.

Wenn Sie selbst freiwillig engagiert sind und die Ehrenamtskarte beantragen möchten, können Sie einen Einzelantrag (PDF) stellen. Diesen können Sie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet postalisch oder per E-Mail an uns einreichen.

Organisationen, die die Ehrenamtskarte für ihre Ehrenamtlichen beantragen wollen, haben die Möglichkeit online einen Sammelantrag zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt auf elektronischen Wege.

Wir freuen uns auf Ihre Anträge!

Engagierte, die in Berlin leben beantragen Ihre Ehrenamtskarte über ihre Organisation bei der Berliner Senatskanzlei. Nähere Information zum Antragsverfahren finden Sie hier: www.berlin.de/buergeraktiv/anerkennung/ehrenamtskarte/

Mehr als 270 Partnerinnen und Partner in Berlin und Brandenburg gewähren Inhabern der Ehrenamtskarte Angebote, Vergünstigungen und Vorteile. Egal wo Sie engagiert sind, bei Vorlage Ihrer Ehrenamtskarte und ihres Lichtbildausweises genießen sie die Vorteile. Zahlreiche Museen, Kultureinrichtungen, Einzelhändler, Gastronomieunternehmen und Dienstleister in Berlin und Brandenburg – die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, der Friedrichstadtpalast in Berlin, der Filmpark Babelsberg, die Weiße Flotte Potsdam, Hertha BSC Berlin, der Zoo in Eberswalde sagen auf diese Weise „Danke“ für Ihr Engagement.

Eine Übersicht finden Sie hier: Angebote und Partner

Die Länder Brandenburg und Berlin entwickeln ihre Ehrenamtskarte kontinuierlich weiter und sind immer auf der Suche nach neuen Partnern. Wenn auch Sie Ihre Wertschätzung für das Ehrenamt öffentlich darstellen und Partner der Ehrenamtskarte beider Länder werden wollen, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern und begleiten Sie auf Wunsch bei der Öffentlichkeitsarbeit zur Partnerschaft. Für Fragen stehen Ihnen auch die Ansprechpartnerinnen und -partner der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung.

Sollten Sie bereits den Entschluss gefasst haben Partner der Ehrenamtskarte zu werden, dann senden Sie uns die Partnerschaftsvereinbarung einfach ausgefüllt per E-Mail zu.

Wo sie Ihre Ehrenamtskarte aufbewahren ist letztlich Ihnen überlassen. Wir habe Sie aber nicht ohne Grund in das praktische Checkkarten-Format gebracht. Denn wir finden, die Ehrenamtskarte sollten Sie immer bei sich tragen, denn Gelegenheiten diese einzusetzen gibt es viele. Wir stellen Ihnen ausgewählte Partner etwas näher vor und geben Ihnen Inspiration für Ihren nächsten Ausflug.
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Ehrenamtlich tätig zu sein, bedeutet unentgeltlich tätig zu sein. Dennoch erhalten Ehrenamtliche für ihre
Tätigkeiten in der Regel Entschädigungszahlungen, insbesondere:

  • Entschädigungen, die ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gezahlt
    werden, Aufwandsentschädigungen, z. B. für eine Tätigkeit als Trainer/ Trainerin oder Betreuer/
    Betreuerin in einem Verein oder anderweitige pauschale Aufwandsentschädigungen, z. B. als Schatzmeister/ Schatzmeisterin
    in einem Verein.

Ausführlich im Merkblatt des Finanzministeriums Stand: August 2022 (PDF).

Und hier finden Sie noch mehr steuerliche Hinweise.