Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg

Sammelantrag für Organisationen

Die Ehrenamtskarte kann von allen gemeinwohlorientierten Organisationen bestellt werden, in denen Ehrenamtliche aktiv sind. Mit diesem Online-Formular können Organisationen für ihre Ehrenamtlichen einen Sammelantrag stellen.

Ehrenamtliche können weiterhin auch einen Einzelantrag mit diesem Formular stellen.

Nach Absenden des Online-Formulars werden Sie von der Staatskanzlei Brandenburg per E-Mail kontaktiert.

Dabei erhalten sie:

  • eine passwortgeschützte Tabelle, in die Sie die Namen der Ehrenamtlichen eintragen müssen.
  • die Datenschutzerklärung der Staatskanzlei, die jede/r Ehrenamtliche/r zur Kenntnis nehmen muss.

Mit der Rücksendung der Tabelle per Mail versichern Sie, dass die Antragsliste korrekt ausgefüllt wurde und die Richtlinien des Datenschutzes eingehalten wurden.

Nach Erhalt der ausgefüllten Tabelle fertigt die Staatskanzlei die personalisierten Ehrenamtskarten, die Ihnen anschließend per Post zugesandt werden. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann 2-3 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Bitte geben Sie die Ehrenamtskarten zeitnah an Ihre Ehrenamtlichen weiter (spätestens drei Monate nach Erhalt der Karten). Über die Art der Verteilung (Versand, persönliche Überreichung) entscheidet die Organisation.

Mit diesem Antrag bestätigen Sie, dass die Ehrenamtlichen folgende Kriterien erfüllen:

Die Ehrenamtlichen

  • haben sich mindestens ein Jahr im Umfang von 200 Stunden engagiert.
  • üben das Ehrenamt in Brandenburg aus.
  • haben die Absicht, das Ehrenamt fortzusetzen.

Mit dem ehrenamtlichen Engagement dürfen ferner kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigungen verbunden sein, die über die Erstattung von Auslagen hinausgehen. (Gemäß § 3 EstG maximal 2.400 Euro, Stand 2017).

Angaben zur Organisation

Organisationen, in denen die ehrenamtlichen Tätigkeiten ausgeübt werden und die am Sammelantragsverfahren teilnehmen möchten, müssen eine gemeinwohlorientierte Ausrichtung haben, ein eigener Rechtsstatus ist jedoch nicht erforderlich. Auch Angehörige freier Initiativen können die Ehrenamtskarte beantragen.


 

Sammelantrag Ehrenamtskarte (#3)

Datenschutz

Die Staatskanzlei des Landes Brandenburg verarbeitet zur Erstellung und für die Dauer der Gültigkeit der Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg personenbezogene Daten. Die Daten werden bei der Wahrnehmung der uns obliegenden Aufgaben oder soweit uns personenbezogene Daten mitgeteilt wurden, damit wir ein konkretes Anliegen wie etwa diesen Antrag bearbeiten, auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der Verordnung (EU)2016/679 (EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) verarbeitet. Die Daten werden für die Dauer der Bearbeitung des Anliegens und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt.
Wir informieren zum Umgang mit personenbezogenen Daten und den Rechten im Internet unter https://ehrenamt-in-brandenburg.de/anerkennung/ehrenamtskarte/antrag-ehrenamtskarte/. Eine Übermittlung von Daten an die Partner der Ehrenamtskarte erfolgt nicht.

Kontakt zum Datenschutzbeauftragten

Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331/866-1452
E-Mail: datenschutz@stk.brandenburg.de