Freistellungsmöglichkeiten im Ehrenamt
Auch wenn Ehrenamt immer für die Gemeinschaft wirkt, so zählt dieses Engagement meist zu den privaten Aktivitäten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die während der Arbeitszeit ehrenamtlich tätig werden möchten, sollten das mit seinem Arbeitgeber besprechen, denn einen grundsätzlichen Anspruch auf Freistellung für ein Ehrenamt gibt es nicht.
Einige Ehrenämter allerdings dienen ganz offiziell einem öffentlichen Interesse. Für diese Engagementbereiche gelten bestimmte Freistellungsregelungen. Auch für bestimmte Gruppen wie Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes und besondere Anlässe wie Weiterbildungen gibt es feststehende Freistellungsregelungen, von denen Ehrenamtliche profitieren können.
Wir haben die wichtigsten Regelungen hier für sie aufgelistet:
Freistellungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche im Land Brandenburg (PDF)