Ehrenamt des Monats

Als besondere Anerkennung für das Engagement einzelner Bürgerinnen und Bürger wurde die Auszeichnung „Ehrenamtler des Monats“ eingeführt. Diese wird seit über 15 Jahren jeden Monat durch den Ministerpräsidenten oder den Chef der Staatskanzlei an Menschen verliehen, die durch ihr langjähriges und herausragendes Engagement eine Vorbildfunktion in Brandenburg haben.

Die Verleihung findet meist dort statt, wo sich die Freiwilligen engagieren. Mit ihrem Besuch vor Ort drückt die Landesregierung ihre besondere Wertschätzung für die freiwillig, unentgeltlich und gemeinwohlorientiert erbrachte Leistung aus. Bereits mehr als 100 „Ehrenamtler des Monats“ gibt es in Brandenburg. Sie alle stellten der Landesregierung ihr Engagement vor, kamen ins Gespräch mit dem Ministerpräsidenten oder dem Chef der Staatskanzlei und erhielten öffentliche Aufmerksamkeit und Würdigung. Die Auszeichnungsveranstaltungen sind ein Zeichen der Anerkennung und sie bieten die Gelegenheit, sich kennenzulernen und auszutauschen. Die Pressemitteilungen zu den monatlichen Auszeichnungen zeigen, wie vielfältig und lebendig die Engagementlandschaft Brandenburgs ist.

Wer kann „Ehrenamtler des Monats“ werden?

Vorschläge werden von den Fachministerien und von Organisationen der Zivilgesellschaft eingebracht. Überdies können auch Bürgerinnen und Bürger eine andere Person für die Auszeichnung “Ehrenamt des Monats” vorschlagen. Die Vorschläge werden in der Staatskanzlei geprüft und vom Ministerpräsidenten bewilligt.

Die Vorschläge sollten folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vorname und Familienname,
  • Wohnanschrift,
  • Geburtsdatum,
  • Darstellung von Art und Umfang des Ehrenamtes,
  • Gegebenenfalls Referenzpersonen.

Vorschläge sind direkt an die Koordinierungsstelle für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, Orden/Ehrungen in der Staatskanzlei, postalisch oder per E-Mail, zu richten.