Wer in Brandenburg ein politisches Amt oder Mandat innehat, kann ab sofort bei strafbaren Angriffen direkt Anzeige erstatten. Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann und Generalstaatsanwalt Dr. Andreas Behm nahmen dazu das Onlinemeldeportal Hasskriminalität für Amts- und Mandatsträger der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg in Betrieb.
Zur Bekämpfung von Hass und Hetze ist im Jahr 2021 eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg eingerichtet worden. Sie nimmt im Land eine zentrale Rolle im Kampf gegen Angriffe auf den Staat und seine Repräsentanten ein. Ein wichtiger Baustein ist dabei das im Mai in Betrieb genommene Online-Meldeportal für Amts- und Mandatsträger.
Amts- und Mandatsträger nehmen für die Gesellschaft eine verantwortungsvolle Aufgabe wahr. Sie bilden das Rückgrat unserer Demokratie und verdienen unsere Anerkennung und Wertschätzung. Gleichwohl ist eine besorgniserregende Zunahme von Anfeindungen und Übergriffen gegen Amts- und Mandatsträger zu verzeichnen.
Ziel des Meldeportales ist es, der steigenden Anzahl von strafbaren Angriffen gegen Amts- und Mandatsträgern durch Schaffung eines unmittelbaren Zugangs zur Zentralstelle und Bereitstellung einer digitalen Anzeigemöglichkeit zu begegnen.
Die vereinfachte Anzeigeerstattung ermöglicht eine schnelle Beweissicherung und macht die bei der Zentralstelle Hasskriminalität gebündelten Kompetenzen unmittelbar nutzbar. Das Portal bietet strukturierte Hilfestellung, um Hasskommentare in Sozialen Medien, bedrohliche oder beleidigende Nachrichten und sonstige Beiträge im Internet in allen gängigen Dateiformaten unmittelbar der Strafverfolgungsbehörde zu übersenden.
Jeder brandenburgische Amts- und Mandatsträger, der an dem Online‑Meldeverfahren teilnehmen möchte, erhält auf Antrag einen Zugang zu dem Meldeportal und benötigt dafür lediglich einen Internetzugang und einen Webbrowser. Eingehende Meldungen werden durch die Zentralstelle der Generalstaatsanwaltschaft unmittelbar geprüft. Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, erfolgt die Bearbeitung entweder durch die Zentralstelle selbst oder besonders geschulte und erfahrene Sonderdezernenten der örtlichen Staatsanwaltschaften des Landes.
Justizministerin Susanne Hoffmann: „In einer Zeit, in der Hass und Hetze zunehmend unsere Gesellschaft spalten, ist es entscheidend, dass wir unseren Amts- und Mandatsträgern Instrumentarien zur Verfügung stellen, um sich schnell und effizient wehren zu können. Dieses Portal ist ein wichtiger Schritt, um diejenigen zu schützen, die sich täglich für unsere Demokratie einsetzen. Strafbare Angriffe gegen Amts- und Mandatsträger gefährden unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und werden konsequent verfolgt – es gilt die Null‑Toleranz‑Strategie.“
Generalstaatsanwalt Dr. Andreas Behm: „Die schnelle und unkomplizierte Meldung von Straftaten über das Portal ermöglicht eine effizientere Ermittlung und Ahndung von Hasskriminalität. Dies stärkt nicht nur den Schutz der Betroffenen, sondern auch das Vertrauen in unsere rechtsstaatlichen Institutionen.“