Weiterbilden im Ehrenamt

Der tägliche Einsatz der Brandenburgerinnen und Brandenburger erfordert oft spezifisches Fachwissen, besondere soziale Kompetenzen oder Organisations- und Managementfähigkeiten. Eine Weiterbildung kann Ihnen helfen, sich noch besser einzubringen und Sie in Ihrem Einsatz für andere zu entlasten. Viele Fortbildungen bilden überdies eine gute Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen und zu vernetzen.

Um Sie als ehrenamtlich Engagierte zu unterstützen, hat die Landesregierung die Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie ins Leben gerufen, die ein eigenes Angebot „Weiterbilden im Ehrenamt“ beinhaltet. Umgesetzt wird die Richtlinie durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Vereine mit Sitz im Land Brandenburg können einen Antrag bei der ILB stellen. Gefördert werden können Weiterbildungsangebote für hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen in rechtfähigen Vereinen sowie Trägern der Kinder- und Jugendhilfe . Einzelpersonen können keine Förderanträge stellen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Der Förderzeitraum der Weiterbildungsrichtlinie des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie gilt bis zum 30. Juni 2024.

Informationen zur Weiterbildung im Ehrenamt

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB): www.ilb.de

Nach der elektronischen Antragseingangsbestätigung der ILB können die Anmeldung, der Abschluss des Weiterbildungsvertrages oder die Teilnahme an der Weiterbildung erfolgen. Die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen stehen mit der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids fest.

 

  • Gefördert werden bis zu 50 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren,
  • Die Mindestförderhöhe je Antrag beträgt 1.000 €. Bitte beachten Sie also, dass die Kosten der in einem Antrag angeführten Weiterbildungsmaßnahmen insgesamt mindestens 2.000 € betragen müssen.
  • Die Anzahl der Qualifizierungen und Teilnehmenden
    je Antrag ist nicht begrenzt.
  • Die Antragstellung ist einmal zweimal jährlich möglich.
  • Die Mindestförderhöhe je Antrag beträgt 1.000 €.

Weiterbildungsmaßnahmen

  • zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen, Vereinen sowie öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (KJH),
  • zur Erhöhung der erwerbsbezogenen fachlichen und sozialen Handlungskompetenzen im Rahmen der haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeit in Vereinen und Trägern der KJH,
  • bei Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung von Unternehmen (Brandenburger Servicepaket)

Zur Antragstellung berät Sie ausschließlich die Investitionsbank des Landes Brandenburg:
Infotelefon Arbeit: 0331 660-2200
Internet: www.ilb.de

Zum Download: Flyer WEITERBILDEN IM EHRENAMT (PDF)