Ehrenamt & Steuern
Um das Ehrenamt zu fördern, hat der Gesetzgeber den ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern steuerrechtliche Vorteile eingeräumt. Wenn Sie sich nebenberuflich gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich engagieren, ist ein Teil Ihrer Einnahmen steuerfrei.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden weitere steuerliche Verbesserungen für das Ehrenamt und die Gemeinnützigkeit beschlossen. Höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen, Vereinfachungen für Vereine und erhöhte Freigrenzen für Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit für Vereine, erhöhte Grenzen für die vereinfachte Spendenbescheinigung und – für kleine Vereine – die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung machen Ehrenamt einfacher und attraktiver.
Nähere Informationen zu den Erleichterungen für das Ehrenamt finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums: www.bundesfinanzministerium.de
Hinweise zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Aufwandsentschädigungen
Ehrenamtlich tätig zu sein, bedeutet unentgeltlich tätig zu sein. Dennoch erhalten Ehrenamtliche für ihre
Tätigkeiten in der Regel Entschädigungszahlungen, insbesondere:
- Entschädigungen, die ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gezahlt werden, Aufwandsentschädigungen, z. B. für eine Tätigkeit als Trainer/ Trainerin oder Betreuer/Betreuerin in einem Verein oder anderweitige pauschale Aufwandsentschädigungen, z. B. als Schatzmeister/ Schatzmeisterin in einem Verein.
Ersre Informationen zum Themenbereich Ehrenamt und Steuern finden Sie in der gleichnamigen Broschüre des Broschüre des brandenburgischen Finanzministeriums (PDF)
Weitere Information erhalten Sie über das Merkblatt des Finanzministeriums Stand: Juli 2024 (PDF).
Steuertipp kompakt: Kommunale Aufwandsentschädigungen
Mitglieder von Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung. Wie diese bei der Einkommensteuer berücksichtigt wird, erklärt die Steuerkurzinformation “Steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Volksvertretungen“.
Broschüre “Steuertipp kompakt: Steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Volksvertretungen” (Stand März 2024) zum Download (PDF).
Vereine und Steuern
Vereine und Stiftungen sind ein wesentlicher Träger unseres gesellschaftlichen Lebens. Die Broschüre “Vereine und Steuern” dient als steuerlicher Wegweiser für die ehrenamtliche Arbeit. Die meisten steuerlichen Vergünstigungen für Vereine setzen voraus, dass der Verein gemeinnützig ist. Die Bedeutung und Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit werden in der Broschüre praxisgerecht dargestellt. Außerdem wird auf steuerliche Begünstigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge und weiteren Steuerbefreiungen eingegangen. Auszüge aus wichtigen Gesetzen und Vorschriften sind am Ende abgedruckt.
Broschüre “Vereine und Steuern” (14. Auflage, Februar 2023) zum Bestellen und Download
Elster für Vereine
Vereine und Stiftungen sind ein wesentlicher Träger unseres gesellschaftlichen Lebens. Sie sind verpflichtet, die Körperschaftsteuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Für die elektronische Übermittlung steht Ihnen als Vereinsvertreter das ElsterOnline-Portal unter elster.de zur Verfügung. Mithilfe dieses Portals können Sie die Steuererklärung für Ihren gemeinnützigen Verein kostenlos und ohne Zusatzprogramme erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Der Leitfaden „Elster und Vereine“ (PDF) des brandenburgischen Finanzministeriums gibt einen Überblick über die einzelnen Schritte bis zur fertigen Körperschaftsteuererklärung.
Gebührenbescheide für Transparenzregister: Hintergründe und Möglichkeiten zur Befreiung für Vereine
Zahlreiche Vereine haben Ende 2020 Gebührenbescheide vom Bundesanzeiger Verlag erhalten, der registerführenden Stelle für das Transparenzregister. Viele Vereine sind unsicher im Umgang mit Gebührenbescheiden zum Transparenzregister.
Die Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement hat nützliche Informationen über die Hintergründe und über Möglichkeiten zur Gebührenbefreiungen für gemeinnützige Organisationen zusammen getragen: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/transparenzregister