Ehrenamt & Versicherungsschutz
Damit engagierte Bürgerinnen und Bürger bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit vor Risiken abgesichert sind, hat die brandenburgische Landesregierung den Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz erweitert. Zuständig ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Im Jahr 2005 schloss das Ministerium Landesverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung mit der Allianz Versicherungs-AG und der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH ab.
Versichert werden sollen damit all jene ehrenamtlichen Bürger die ihre Tätigkeit in Brandenburg ausüben oder deren freiwillige Tätigkeiten von Brandenburg ausgehen (z.B. bei Exkursionen, Veranstaltungen etc.) und für die bisher kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Eckpunkte zum Landesrahmenvertrag zur Haftpflicht- und Unfallversicherung
Landessammelvertrag zur Haftpflichtversicherung
Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, d.h. eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadensfall vorrangig leistungspflichtig.
Landessammelvertrag zur Unfallversicherung
Der gebotene Unfallversicherungsschutz gilt pauschal.
Ansprechpartner
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Ecclesiastraße 1-4
32758 Detmold
Tel.: 05231 603-6112
Fax: 05231 603-197
E-Mail: ehrenamt@ecclesia.de
Internet: www.ecclesia.de