FAQ zur App “Ehrenamtskarte Berlin Brandenburg”
Brandenburg pilotiert die neue Ehrenamtskarten-App. Ab September 2024 haben Menschen, die sich in besonderen Umfang in Brandenburg engagieren, die Möglichkeit, die vom Land Nordrhein-Westfalen entwickelte Applikation zu nutzen.
Über die neue App »Ehrenamtskarte Berlin Brandenburg« lassen sich dann bereits die Angebote der Ehrenamtskarte lokalisieren und jederzeit mobil abrufen. Außerdem ist das Beantragen und Einbinden der bereits analog vergebenen Ehrenamtskarten unkompliziert möglich. Die App selbst wird in der Pilotierungsphase, bereits einen Großteil der Möglichkeiten (Features) umfassen. Weitere Ausstattungsmerkmale der App werden im Rahmen der Pilotierung nach und nach hinzugefügt. Ziel der Pilotierung ist es, Engagierten in Brandenburg schon jetzt die Vorteile der Ehrenamtskarte volldigital nutzbar zu machen und gleichzeitig mit den Erkenntnissen der Pilotierung auf Verwaltungsseite zu Qualitätsverbesserungen der Anwendung beizutragen.
Hier geben wir Tipps und Antworten auf die häufigsten Fragen:
ALLGEMEINES ZUR APP
Ja, für die Nutzung der App muss eine Datenverbindung (WLAN oder mobile Datenverbindung Ihres mobilen Gerätes) bestehen. Die App kann ab der iOS-Version 11 und der Android-Version 4.4 verwendet werden.
Diese Einstellung hat nur Auswirkungen auf die Ansicht Ihrer eigenen Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg (unter Profil). Um die Lesbarkeit hierbei zu erhöhen kann die Einstellung eines hohen Kontrasts von Vorteil sein.
Die zahlreichen Vergünstigungen müssen beim Öffnung der App/Karte geladen werden. Dies kann einige Sekunden dauern.
Push-Benachrichtigungen sind kurze Mitteilungen, die Sie über Ihren Antragsstatus zur Ehrenamtskarte, neue Aktionen etc. informieren. Die entsprechenden Einstellungen, welche Nachrichten Sie erhalten möchten, können Sie selbst vornehmen unter dem Menü Einstellungen in der App.
PASSWORT / ACCOUNT
Sie können sich auch ohne ein Passwort und Registrierung einen Überblick über die Inhalte der App verschaffen.
Für eine Beantragung und Nutzung einer Ehrenamtskarte sowie die Synchronisation ist die Vergabe eines Passwortes notwendig.
Hinweis: Geben Sie Ihr Passwort bitte nicht weiter!
Ein Passwort darf alle verfügbaren Zeichen enthalten, wie zum Beispiel Groß- und Kleinbuchstaben, Sonderzeichen (wie beispielsweise % / § / %) sowie Ziffern (0-9).
Bitte nutzen Sie nicht ihre persönlichen Daten als Passwort (wie Geburtsdatum, Vor- oder Nachname, Wohnort).
Ja, auf der Seite “Profil” gibt es unter “Mein Account” -> “Passwort ändern” die Möglichkeit, das Passwort zu ändern.
Dies gilt allerdings nur für lokal erstellte Nutzerkonten in der App. Wenn Sie sich mit der BundID in der App angemeldet haben, müssen Sie ihr Passwort dort ändern.
Die digitale Ehrenamtskarte finden Sie in Ihrem Nutzerprofil in der App. Durch einen Klick auf die Ehrenamtskarte, werden Ihnen die Details Ihrer Karte angezeigt.
Nachdem Sie sich angemeldet haben, können Sie unter Ihrem Profil eine Ehrenamtskarte beantragen. Vorher prüfen Sie im Vorabcheck, ob Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen zum Erhalt einer Ehrenamtskarte erfüllen.
Um eine Ehrenamtskarte beantragen zu können, benötigen Sie eine Bestätigung der Organisation(en), bei der Sie ehrenamtlich aktiv sind. Im Beantragungsprozess bietet die App Ihnen die Möglichkeit, direkt eine automatisierte E-Mail an die Ansprechperson Ihrer Organisation zu generieren. Diese E-Mail wird automatisch in der Mail-App Ihres Smartphones geöffnet und muss durch Sie versendet werden.
Neben der Beantragung einer Ehrenamtskarte haben Sie auch die Möglichkeit, eine vorhandene Ehrenamtskarte in der App einzubinden. Sobald Ihre eingegebenen Daten durch die zuständige Stelle geprüft und freigegeben wurden, steht Ihnen im Profil ebenfalls Ihre digitale Ehrenamtskarte zur Nutzung bereit. Da bislang die analogen Ehrenamtskarten in Brandenburg ohne Nummern vergeben wurden, wählen Sie bitte das Feld „Nummer unbekannt“ aus.
ALLGEMEINES ZUR EHRENAMTSKARTE BERLIN BRANDENBURG
Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens vier Stunden pro Woche bzw. 200 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Außerdem dürfen Sie keine Aufwandsentschädigung erhalten.
Die Einzelheiten der Bedingungen werden in einem Vorabcheck in der App geprüft, damit Sie noch vor der Beantragung wissen, ob Sie berechtigt sind oder nicht.
Ja, im Antragsprozess gibt es die Möglichkeit, die Option “Ehrenamtskarte per Post” auszuwählen. Somit wird Ihnen die Ehrenamtskarte sowohl digital in der App als auch in physischer Form per Post zur Verfügung gestellt.
Nein. Die Ehrenamtskarte unterliegt einem Gültigkeitszeitraum. Dieser ist auf der digitalen Ehrenamtskarte vermerkt. Die Gültigkeit der Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg beträgt ab Ausstellung 3 Jahre. Die Ehrenamtskarte kann verlängert werden.