2026-08-26T00:00:00+02:00
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Sie helfen älteren Menschen beim Einkaufen, lesen ihnen vor oder begleiten sie zum Arzt: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer sind im Land Brandenburg seit Ende 2025 als sogenannte „alltagsunterstützende Angebote“ gemäß § 45a SGB XI anerkannt. Dies erlaubt es pflegebedürftigen Personen, den Einsatz der ehrenamtlich Helfenden aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziell zu honorieren. Das Interesse an einer Registrierung ist riesig: Inzwischen gibt es bereits 1000 Nachbarschaftshelfende in Brandenburg. Bei einem Besuch eines von der Stiftung SPI betriebenen Servicepunktes der Nachbarschaftshilfe in der Pflege im MehrGenerationenHaus MIKADO in Frankfurt (Oder) spricht Sozialminister René Wilke mit mehreren Ehrenamtlichen über ihr Engagement und informiert sich über die Aktivitäten des Servicepunktes zur Unterstützung der Nachbarschaftshilfe.

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