Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellt im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 2 Millionen Euro für Projekte der Kinder- und Jugendfreizeit zur Verfügung. Die Mittel können z. B. von Vereinen, Verbänden, Gemeinden oder Ämtern bei ihren jeweils zuständigen Jugendämtern beantragt werden. Dafür entwickeln die Jugendämter eigene Verfahren. Die entsprechende Richtlinie ist jetzt veröffentlicht worden.

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Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: Kinder und Jugendliche waren während des Pandemieverlaufs in vielen Lebensbereichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen betroffen: Treffen mit Gleichaltrigen, Sport und Bewegung, Spielen und Austausch in der Gruppe, Kultur und Reisen oder das Zusammensein in der erweiterten Familie waren über lange Phasen hinweg nur in eingeschränktem Umfang möglich. Kinder und Jugendliche brauchen Gelegenheiten zum sozialen Lernen und Erholungsangebote, um wieder Kraft zu tanken. Dafür sollen diese 2 Millionen Euro dienen Sie sind ein Teil des Programm Aufholen nach Corona, für das 68,7 Millionen Euro in Brandenburg bereitstehen.“

Mit dieser Förderung sollen Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendarbeit, der internationalen Jugendarbeit, der Kinder- und Jugenderholung sowie der Jugendberatung gestärkt werden. Ebenso sollen günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen ermöglicht werden.

Dazu zählen beispielhaft Projekte, die

  • der selbstverwalteten und eigenständig organisierten Freizeitgestaltung dienen (z. B. in selbstverwalteten Jugendräumen),
  • durch mobile Jugendarbeit Kinder und Jugendliche ansprechen, die sonst durch Angebote der Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit nur schwer zu erreichen sind,
  • der Feriengestaltung und der Kinder- und Jugenderholung dienen,
  • die Begegnung mit jungen Menschen aus anderen Ländern ermöglichen,
  • besondere Ehrenamts- und Beteiligungsformate (z. B. 48-Stunden-Aktion, Festivals, Großveranstaltungen) darstellen.

Gefördert werden bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten eines Projektes bei freien Trägern und bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten eines Projektes bei öffentlichen Trägern. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben, die Projekte im Zeitraum vom 1.Januar 2022 bis 31.August 2023 stattfinden und für die geförderten Projekte keine weiteren Fördermittel aus dem Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona“ beantragt wurden.

Hintergrund:
Das auf zwei Jahre angelegte Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wird sie beim Abbau fachlicher Defizite, aber auch im sozialen Miteinander unterstützen. Dafür stehen in Brandenburg in den nächsten zwei Jahren insgesamt 68,7 Millionen Euro zur Verfügung, der Bund beteiligt sich mit 38,7 Millionen Euro. Umgesetzt werden verschiedene Maßnahmen. Dazu zählen u.a. zusätzliche Lehrer- und Sozialarbeiterstellen aber auch Projekte in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. Diese außerschulischen Projekte werden in zwei Stufen umgesetzt. Die erste Stufe des ist dabei gut gelaufen. Bis zum 30. November 2021 standen allen Schulen im Land Brandenburg einmalig bis zu 3.000 Euro für Maßnahmen zur Förderung des sozialen Miteinanders der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Insgesamt haben 656 Schulen davon Gebrauch gemacht.