Sie sind Vorbilder für den gesellschaftlichen Zusammenhalt: Nachbarschaftshelfende unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag, kaufen für sie ein oder begleiten sie zu Arztterminen. Seit der Anerkennung ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfender als sogenannte „alltagsunterstützende Angebote“ gemäß § 45a SGB XI im Land Brandenburg Ende 2025 haben sich bereits mehr als 1.000 Personen registrieren lassen. Aus diesem Anlass hat Sozialminister René Wilke am heutigen Donnerstag einen von der Stiftung SPI betriebenen Servicepunkt der Nachbarschaftshilfe in der Pflege im MehrGenerationenHaus MIKADO in Frankfurt (Oder) besucht, sich mit mehreren Ehrenamtlichen über ihr Engagement ausgetauscht und ihren Einsatz gewürdigt. 

Sozialminister René Wilke: „Die enorme Resonanz auf die Anerkennung von Nachbarschaftshelferinnen und -helfern in der Pflege als ,alltagsunterstützende Angebote‘ zeigt, dass wir in der Bevölkerung einen Nerv getroffen haben. Und sie zeigt, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt in Brandenburg bereits vielfach funktioniert – und zwar dort, wo er am wichtigsten ist: im eigenen Kiez, in der eigenen Umgebung. Wer pflegebedürftigen Nachbarn bei der Bewältigung des Alltags hilft, sorgt mit dafür, dass diese Menschen möglichst lang in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können – ein Ansatz, den wir mit dem ,Pakt für Pflege‘ auch als Landesregierung bewusst stärken. Für ihr aufopferungsvolles Engagement möchte ich mich bei allen ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfenden als Sozialminister ebenso wie als Minister für gesellschaftlichen Zusammenhalt herzlich bedanken! Ich hoffe, dass sich viele andere davon inspirieren lassen – für ein lebenswertes Brandenburg.“

Durch die Anerkennung von Nachbarschaftshelfenden als „alltagsunterstützendes Angebot“ ist es pflegebedürftigen Personen möglich, den ehrenamtlichen Einsatz finanziell zu honorieren und dafür den monatlichen Entlastungsbeitrag in Höhe von 131 Euro zu nutzen, auf den alle pflegebedürftigen Personen, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch haben.

Wer ehrenamtlich als Nachbarschaftshelferin oder -helfer tätig sein will, muss sich dafür beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) registrieren lassen. Voraussetzung dafür ist eine sechs Zeitstunden umfassende Schulung, in der den Teilnehmenden unter anderem Grundlagenwissen zur Kommunikation und zum Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen, zu Krankheitsbildern sowie zu den wichtigsten Beratungs- und Unterstützungsangeboten in ihrer jeweiligen Region vermittelt wird. Personen, die bereits über Vorkenntnisse verfügen, können die Schulungszeit auf zwei Stunden verkürzen.

Beim LASV sind mittlerweile 25 Schulungsanbieter gelistet, die seit Ende Januar bereits 94 Schulungen und 42 Infoveranstaltungen durchgeführt haben (Stand 21.08.2026).

Der Antrag auf Registrierung als Nachbarschaftshelferin oder -helfer sowie Angebote für Schulungen und Informationsveranstaltungen sind auf der Internetseite www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden.

Dieses Online-Portal wird von der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ) betrieben. Die FAPIQ übernimmt als Landeskoordinierungsstelle für alltagsunterstützende Angebote begleitet den Aufbau der Nachbarschaftshilfe in der Pflege und hat hierfür unter anderem ein Info-Telefon eingerichtet. Neben allgemeinen Informationen werden auch Hinweise zu Schulungen und Servicepunkten vor Ort gegeben.

In Servicepunkten erhalten Nachbarschaftshelferinnen und -helfer sowie die von ihnen unterstützten Personen Beratung und Hilfe bei allen Fragen oder Probleme rund um das Thema Nachbarschaftshilfe. Diese Servicepunkte werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten benannt. Sie können für deren Unterstützungsangebote Fördermittel aus ihrem jährlichen Budget im Rahmen des Landesprogramms „Pflege vor Ort“ in Höhe von maximal 180.000 Euro einsetzen. Servicepunkte gibt es inzwischen in zwölf von 18 Landkreisen und kreisfreien Städten.

Träger des Servicepunktes im MehrGenerationenHaus MIKADO in Frankfurt (Oder) ist die Stiftung SPI – Geschäftsbereich Niederlassung Brandenburg. Der Servicepunkt nahm bereits zum 1. Januar 2026 als einer der ersten im Land seine Arbeit auf und ist auch regionaler Schulungsanbieter für die Nachbarschaftshilfe in der Pflege. Mittlerweile wurden in diesem Servicepunkt rund 40 Personen als Nachbarschaftshelfende geschult.

In Brandenburg leben rund 190.000 pflegebedürftige Personen, die sich in der eigenen Häuslichkeit versorgen lassen und damit Anspruch auf den Entlastungsbeitrag haben. Genutzt wird dieser bislang aber nur von etwas mehr als der Hälfte der anspruchsberechtigten Personen.

In Frankfurt (Oder) waren laut der aktuellen Pflegestatistik im Jahr 2023 knapp 5.000 Menschen pflegebedürftig. Rund 85 Prozent von ihnen werden in der eigenen Häuslichkeit versorgt und können somit den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Als Nachbarschaftshelferin oder -helfer haben sich bislang 27 Personen in Frankfurt (Oder) registrieren lassen (Stand 21.08.2026).

(Pressemitteilung MASGZ vom 03.09.2026)