Sportvereine in Deutschland übernehmen eine besondere Rolle: Sie stehen nicht nur für Bewegung und Sport, sondern auch für Gemeinschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese wertvolle Arbeit wäre ohne das Engagement vieler ehrenamtlich aktiver Vereinsmitglieder nicht möglich.

Um Vereine hierbei zu unterstützen, hat die Beisheim Stiftung das Förderprogramm „vereinsstark – Ehrenamtliche finden, binden, wertschätzen" ins Leben gerufen. In den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin, Prignitz , Jerichower Land und Landkreis Rostock,  soll die Vereinsarbeit mit einem Pilotprojekt gestärkt werden.

Ziel des Programms ist es, den Vereinen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie neue ehrenamtliche Mitglieder finden können, bestehende Engagierte langfristig für Vereinsarbeit begeistern und dieses Engagement wertschätzen.

Informationen zum Antragsprozess:

Mit einem kurzen Online-Antrag bis zum 31.10.2025 kann unbürokratisch Unterstützung beantragt werden. Förderfähig sind bis zu drei Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements.

Dazu zählen z. B.:
Maßnahmen zur Beratung, Fortbildung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen
– Kursgebühren von Lizenzen
– Reisekosten für Fortbildungstage
– Beratung für Vereine

Gewinnung und Erhalt von Ehrenamtlichen
– Veranstaltungs- und Workshopkosten
– Sachkosten für Goodies/ Kleidung
– Kosten für Informationstage und Schnupperevents

Förderung der Vereinsstrukturen
– Honorarkosten für: Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination, Begleitung der Ehrenamtlichen
– Digitalisierungsprojekte

Nicht förderfähig sind z. B.:
– Aufbau neuer Mannschaften
– Anschaffung von Sportgeräten
– Kosten für Wettkämpfe, Turniere und Ferienfreizeiten
– Vergütung von Übungsleitenden
– Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine aller Sportarten in den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Prignitz.

Formale Rahmenbedingungen für eine Förderung sind:
– Förderbetrag in der Höhe von EUR 1.000 bis zu EUR 10.000
– Gültiger Freistellungsbescheid mit Steuerbefreiung für die Förderung des Sports (nicht älter als drei Jahre)

Förderzeitraum: Das Vorhaben darf bereits begonnen haben, jedoch bis 01.01.2026 nicht abgeschlossen sein. Der Förderbeitrag der Beisheim Stiftung ist bis zum 31.12.2026 zu verwenden.

Antragsstellung und ausführliche Informationen:

www.beisheim-stiftung.com/de/de/projekte/vereinsstark