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Das Neutralitätsgebot des Staates und der Verwaltung spielt in öffentlichen Debatten derzeit eine hervorgehobene Rolle. Einerseits stellt das Neutralitätsgebot eine wichtige Institution unserer Verfassung dar, andererseits verunsichert die Forderung nach Neutralität viele Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft. Diese fühlen sich mitunter in ihren verfassungsmäßigen Rechten auf Teilhabe am demokratischen politischen Diskurs eingeschränkt – insbesondere dann, wenn sie und ihre Projekte durch öffentliche Stellen bezuschusst werden.

Für gemeinnützige Organisationen stellt sich darüber hinaus die Frage, inwiefern das Steuerrecht öffentliche Äußerungen und damit einen Beitrag zur politischen Willensbildung erlaubt oder verbietet.

Die Fachveranstaltung möchte wir in dieser komplexen juristischen Gemengelage mehr Klarheit und Sicherheit verschaffen.

 

Programm

09:30 – 10:00 Uhr
Ankommen und Begrüßungskaffee

10:00 – 10:15 Uhr
Begrüßung und Eröffnung
Alfred Roos, Referatsleiter der Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg

10:15 – 11:15 Uhr
Inputreferat „Das Gebot politischer Neutralität in Staat und Zivilgesellschaft“
Prof. Dr. Sebastian Unger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum

11:30 – 12:30 Uhr
Inputreferat „Gemeinnützigkeitsrecht und politische Betätigung: Handlungsspielräume und rechtliche Grenzen für Vereine und Verbände“
Davy Wang, Volljurist und Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF)

12:30 – 13:30 Uhr
Mittagspause

13:30 – 14:30 Uhr
Podiumsdiskussion: „Demokratie, politische Willensbildung und der Eigensinn der Zivilgesellschaft“
mit Prof. Dr. Sebastian Unger, Davy Wang, Maica Vierkant, Geschäftsführerin Aktionsbündnis Brandenburg

14:45 Uhr
Ende der Veranstaltung

 

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 14. Juni 2025 verbindlich unter folgender E-Mail-Adresse an:
nurullah.candan@stk.brandenburg.de

Hinweise:
Parkplätze stehen vor Ort leider nicht zur Verfügung.
Die Barrierefreiheit ist gewährleistet.

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