Zahlreiche Vereine erhalten Gebührenbescheide vom Bundesanzeiger Verlag, der registerführenden Stelle für das Transparenzregister. Viele Vereine sind unsicher im Umgang mit diesen Gebührenbescheiden.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt informiert auf ihrer Webseite umfangreich über die Hintergründe und über Möglichkeiten zur Gebührenbefreiung für gemeinnützige Organisationen.

Hintergrund

Das Transparenzregister ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Register, in das seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind.

Registerführende Stelle ist der Bundesanzeiger Verlag. Mit dem Transparenzregister wird das Ziel verfolgt, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerflucht zu bekämpfen.

Im Juni 2021 haben Bundestag und Bundesrat eine Novelle des Transparenzregisters beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten, einige Vorschriften schon am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Dabei wurde die Beitragspflicht für die Verwaltung des Transparenzregisters für Vereine wurde folgendermaßen angepasst:
  • Bis 2023 gibt es für alle Vereine eine erleichterte Befreiung von der Zahlungspflicht auf Antrag
  • Ab 2024 ist kein Antrag auf Gebührenbefreiung mehr notwendig
  • Aber: Rückwirkende Zahlungsaufforderung wird nicht gestoppt
Außerdem wird es künftig eine automatische Eintragung vom Vereins- ins zentrale Transparenzregister geben.