Weiterbildung für Ehrenamtler (Foto: ulrichw/pixabay.com)

Mit dem Förderprogramm der Weiterbildungsrichtlinie 2020 unterstützt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Auftrag des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Stabilisierung und den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg.

Neben Unternehmen und Freiberufler können auch im Rahmen des Ehrenamtes rechtsfähige Vereine mit Sitz in Brandenburg sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe über die Richtlinie gefördert werden.  Dabei sind folgende berufliche Weiterbildungsmaßnahmen förderfähig:

  • Weiterbildungsmaßnahmen zur zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen, Vereinen sowie öffentlichen und freien Trägern der Kinder-
    und Jugendhilfe (KJH),
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der erwerbsbezogenen fachlichen und sozialen Handlungskompetenzen im Rahmen der haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeit in Vereinen und Trägern der KJH

Pro Antrag ist die Förderung von max. 10 verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen möglich. Gefördert werden bis zu 50 % der Ausgaben für
Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal 3.000 € je Mitarbeiter/in. Die Antragstellung ist einmal jährlich möglich. Die Mindestförderhöhe je Antrag beträgt 1.000 €.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg

Eine Anmeldung zur Weiterbildung sowie die Weiterbildung selbst, können nach der Antragstellung bei der ILB erfolgen bzw. beginnen (gilt nicht für das Förderelement „Servicepaket für Ansiedlung“). Das Risiko liegt bis zum Erhalt und zur Bestandskraft des Zuwendungsbescheides beim Antragsteller.

Bitte beachten: Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme bzw. der Start der Weiterbildung vor der online-Antragstellung bei der ILB stellt einen vorzeitigen Maßnahmebeginn dar. Entsprechende Anträge werden abgelehnt.

Die Richtlinie tritt am 30. Juni 2022 außer Kraft.