Zum 1. September 2022 enden die sogenannten Corona-Sonderregelungen, die für Vereine von zentraler Bedeutung sind. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hatte der Bundestag am 27.03.2020 Erleichterungen im Bereich der zivilrechtlichen Vereinsvorschriften geschaffen. Sie betrafen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse. Im DSEErechtstipp der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt erfahren Sie nun, ob für Ihren Verein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.