Unzählige Bürgerinnen und Bürgr in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich in den vielfältigsten Bereichen. Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements hat der Bundesrat auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr klare Signale für die Stärkung des Ehrenamtes gesetzt.
Im Zuge der Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2020 wurden unter anderem steuerliche Verbesserungen für das Ehrenamt und die Gemeinnützigkeit beschlossen. So erhöhen sich die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen, für Vereine ergeben sich eine Reihe von Vereinfachungen durch erhöhte Freigrenzen für Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, erhöhte Grenzen für die vereinfachte Spendenbescheinigung und – für kleine Vereine – die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung. Weiter wird der Katalog der gemeinnützigen Zwecke erweitert u.a. um Klimaschutz, Freifunk und Hilfen für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke dazu: „Es ist richtig und wichtig, dass die seit langem geforderten steuerlichen Verbesserungen für das Ehrenamt und für die Gemeinnützigkeit nun im Steuerrecht verankert wurden. Damit erfahren die Ehrenamtlichen Anerkennung für ihre Leistungen und Vereine können flexibler handeln.“
Ausführliche Informationen: www.bundesfinanzministerium.de