Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg
Sammelantrag für Organisationen zu Zwecken der Ehrung
Achtung! Ehrenamtliche werden grundsätzlich gebeten ihre Ehrenamtskarte selbst zu beantragen und dafür die Ehrenamtskarten-App oder den Einzelantrag mit diesem Formular zu nutzen.
Im Ausnahmefall kann die Ehrenamtskarte von gemeinwohlorientierten Organisationen für ihre Ehrenamtlichen bestellt werden. Dieser Antragsweg ist nur möglich, wenn die Organisation die Ehrenamtskarte zu Zwecken der öffentlichen Anerkennung an die Ehrenamtlichen feierlich ausreichen möchte.
Mit diesem Online-Formular können Organisationen für ihre Ehrenamtlichen einen Sammelantrag stellen.
Nach Absenden des Online-Formulars werden Sie von der Staatskanzlei Brandenburg per E-Mail kontaktiert.
Dabei erhalten sie:
- eine passwortgeschützte Tabelle, in die Sie die Namen der Ehrenamtlichen eintragen müssen.
- die Datenschutzerklärung der Staatskanzlei, die jede/r Ehrenamtliche/r zur Kenntnis nehmen muss.
Mit der Rücksendung der Tabelle per Mail versichern Sie, dass die Antragsliste korrekt ausgefüllt wurde und die Richtlinien des Datenschutzes eingehalten wurden.
Nach Erhalt der ausgefüllten Tabelle fertigt die Staatskanzlei die personalisierten Ehrenamtskarten, die Ihnen anschließend per Post zugesandt werden. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann 2-3 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Bitte geben Sie die Ehrenamtskarten zeitnah an Ihre Ehrenamtlichen weiter (spätestens drei Monate nach Erhalt der Karten). Über die Art der Verteilung (Versand, persönliche Überreichung) entscheidet die Organisation.
Mit diesem Antrag bestätigen Sie, dass die Ehrenamtlichen folgende Kriterien erfüllen:
Die Ehrenamtlichen
- haben sich mindestens ein Jahr im Umfang von 200 Stunden engagiert.
- üben das Ehrenamt in Brandenburg aus.
- haben die Absicht, das Ehrenamt fortzusetzen.
Mit dem ehrenamtlichen Engagement darf ferner kein Entgelt verbunden sein. Dazu zählen auch pauschale Aufwandsentschädigungen. Diese stehen dem Erhalt der Ehrenamtskarte entgegen. Die Erstattung von Auslagen hingegen ist für den Erhalt der Ehrenamtskarte unschädlich.
Angaben zur Organisation
Organisationen, in denen die ehrenamtlichen Tätigkeiten ausgeübt werden und die am Sammelantragsverfahren teilnehmen möchten, müssen eine gemeinwohlorientierte Ausrichtung haben, ein eigener Rechtsstatus ist jedoch nicht erforderlich. Auch Angehörige freier Initiativen können die Ehrenamtskarte beantragen.
