Ab sofort unterstützt die Landeregierung mit 25 Millionen Euro den Bau oder die Sanierung von vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen in Brandenburger Kommunen. Das Förderprogramm Goldener Plan Brandenburg läuft bis Ende 2024 und wird durch das Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz ermöglicht.
Sportministerin Britta Ernst: „Das ehrenamtliche Engagement unserer Sportvereine war schon immer unermüdlich. Sie leben Werte wie Gemeinsamkeit, Fairness sowie Toleranz vor. Und sie machen das Leben in unseren Städten und Dörfern noch ein Stück lebenswerter. Der Breitensport in Brandenburg soll durch die erneute Förderung im Rahmen des Goldenen Plans Brandenburg spürbar bessere Bedingungen erhalten.“
Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Mit dem Goldenen Plan schaffen wir die Voraussetzung für gute Sportanlagen. Damit setzen wir ein wichtiges Ziel unseres Koalitionsvertrages um. Der Sport hat eine wichtige soziale und integrative Kraft. Die Sportstätten sind wichtige Anker für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Kommunen. Ich hoffe, dass Sport im Freien bald wieder möglich ist und wir aus der Coronaschleife kommen. Das ist für Kinder und Jugendliche, aber auch für den Breitensport sehr wichtig. Dafür arbeiten wir, dafür müssen wir vorankommen bei der Impfkampagne.“
Die Landesregierung reagiert mit dem neuen Goldenen Plan Brandenburg auf die erfolgreichen Förderprogramme aus der Vergangenheit und den weiterhin bestehenden Investitionsbedarf bei den meist ehrenamtlich geführten Sportvereinen. Bereits zwischen 2014 und 2020 standen im Rahmen des Goldenen Plans Brandenburg jährlich 2 Millionen Euro bereit.
Jährlich stehen in der neuen Laufzeit etwa 6,25 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen in Form von Zuschüssen (bis zu 80 Prozent Landesförderung / mindestens 20 Prozent Eigenmittel) eingesetzt werden. Der Landessportbund Brandenburg e. V. (LSB) ist für die Antragsprüfung und die Weitergabe der Fördermittel des Landes an die Vereine zuständig. Nur in Ausnahmefällen werden Fördermaßnahmen in kommunaler Trägerschaft über das Sportministerium abgewickelt.
Bis zum 1. Mai eines jeden Jahres sind entsprechende Voranträge an die Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB) zu stellen. Welche vorgeschlagenen Projekte die Förderung erhalten, wird durch Prioritätenlisten der KSB/SSB und weiteren Auswahlkriterien entschieden. Die Listen werden dem LSB zur Prüfung vorgelegt und mit dem MBJS abgestimmt. Die Vereine, deren Projekte befürwortet werden, reichen dann einen qualifizierten Förderantrag ein. Dieses Verfahren hat sich im vereinseigenen bzw. gepachteten Sportstättenbau in der Vergangenheit bewährt. Förderungen erhalten Neu- und Erweiterungsbauten sowie Modernisierungen, Grundinstandsetzungen und der barrierefreie Ausbau von Vereinssportanlagen.
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