Die Bundesregierung hat am 9. Oktober einen Gesetzesentwurf zur Einrichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt beschlossen. Federführend sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die Stiftungszwecke der öffentlich-rechtlichen Stiftung umfassen Serviceangebote im Bereich Organisationsentwicklung, die Förderung von Innovationen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, die Stärkung von Engagement-Strukturen in strukturschwachen und ländlichen Regionen, die Vernetzung von Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie begleitende Forschung. Der Sitz der Stiftung soll in Neustrelitz sein.
Derzeit befindet sich der Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren. Am 9. Dezember findet eine Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages statt. Die 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag sind für den 12. und 13. Dezember geplant.
Den Gesetzesentwurf der Bundesregierung können Sie hier nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/149/1914977.pdf
Die erste Beratung des Deutschen Bundestages zum Gesetzesentwurf am 25.10.2019 können Sie hier nachverfolgen: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-stiftung-ehrenamt-663312