Großes Interesse an Registrierung als Nachbarschaftshelferin oder -helfer

Sie helfen pflegebedürftigen Menschen im Alltag, gehen für sie einkaufen, begleiten sie bei Arztterminen oder lesen ihnen vor – ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen oder -helfer sind im Land Brandenburg seit Ende 2025 als sogenannte „alltagsunterstützende Angebote“ gemäß § 45a SGB XI anerkannt. Und das Interesse ist groß: Ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der entsprechenden Regelung haben sich bereits 665 Personen als Nachbarschaftshelferinnen oder -helfer registrieren lassen (Stand 15. Juni). Durch die Anerkennung als „alltagsunterstützendes Angebot“ ist es pflegebedürftigen Personen möglich, den ehrenamtlichen Einsatz finanziell zu honorieren und dafür den monatlichen Entlastungsbeitrag in Höhe von 131 Euro zu nutzen, auf den alle pflegebedürftigen Versicherten Anspruch haben, die zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad haben.

Inzwischen sind beim zuständigen Landesamt für Soziale und Versorgung (LASV) 15 Anbieter gelistet, die Schulungen für Ehrenamtliche in der Nachbarschaftshilfe anbieten. Die Schulung ist nötig, um sich offiziell als Nachbarschaftshelferin oder -helfer registrieren zu lassen. Landesweit wurden seit Ende Januar bereits 47 Schulungen und 26 Infoveranstaltungen durchgeführt.

Sozialstaatssekretär Dr. Johannes Wagner: „Ich freue mich sehr über das große Interesse an der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe, denn sie steht für gesellschaftlichen Zusammenhalt im allerbesten Sinn: Menschen helfen Menschen, die Hilfe benötigen. Das stärkt soziale Bindungen und beugt Einsamkeit vor. Es zeugt von Engagement, Empathie, sozialem Empfinden – so ziemlich allem, was unsere Gesellschaft stark und lebenswert macht. Durch einen niedrigschwelligen Zugang, zum Beispiel durch das Angebot von Online-Schulungen zur Nachbarschaftshilfe, stärken wir die Pflege in den eigenen vier Wänden und erleichtern so vielen pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen das Leben erheblich. Und wir ermöglichen diesen Menschen, sich durch einen kleinen finanziellen Betrag bei ihren Helferinnen und Helfern zu bedanken. Damit zeigen auch wir als Landesregierung, dass wir diese ehrenamtliche Tätigkeit sehr wertschätzen.“

In den sechs Zeitstunden umfassenden Schulungen für eine Registrierung als Nachbarschaftshelferin oder -helfer wird den Teilnehmenden unter anderem Basiswissen zur Kommunikation und zum Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen, zu Krankheitsbildern sowie zu den wichtigsten Beratungs- und Unterstützungsangeboten in ihrer jeweiligen Region vermittelt. Personen, die bereits über Vorkenntnisse verfügen, können die Schulungszeit auf zwei Stunden verkürzen.

Zuständige Behörde im Land Brandenburg für die Registrierung ist – wie auch für die anderen alltagsunterstützenden Angebote – das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). Der Antrag auf Registrierung als Nachbarschaftshelferin oder -helfer sowie Angebote für Schulungen und Informationsveranstaltungen sind auf der Internetseite www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden.

Dieses Online-Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums von der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ) betrieben. FAPIQ übernimmt die Koordinierung der Umsetzungsaktivitäten – dazu gehören Informationen, Hinweise zu Schulungen und Servicepunkten vor Ort. Servicepunkte der Nachbarschaftshilfe gibt es inzwischen in vielen Landkreisen, in Potsdam, Teltow-Fläming und im Barnim läuft die entsprechende Vorbereitung.

Grundsätzlich ist die Nachbarschaftshilfe eine ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit. Durch die erfolgte Novelle der Brandenburgischen Anerkennungsverordnung (BbgAUA-AnerkV) zum 24. Dezember 2025 wurde jedoch die rechtliche Möglichkeit geschaffen, dass die Nachbarschaftshelferinnen und -helfer eine Aufwandsentschädigung von der pflegebedürftigen Person erhalten können.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung vereinbart die pflegebedürftige Person individuell mit ihrer Nachbarschaftshelferin oder ihrem Nachbarschaftshelfer. Sie darf maximal bis zu zehn Euro pro Stunde betragen. Diese Kosten können sich pflegebedürftige Personen rückwirkend von ihrer Pflegekasse erstatten lassen.

In Brandenburg leben rund 190.000 pflegebedürftige Personen, die sich in der eigenen Häuslichkeit versorgen lassen und damit Anspruch auf den Entlastungsbeitrag haben. Nur etwas mehr als die Hälft davon nutzt diese Möglichkeit.

Die wichtigsten Informationen in kompakter Form gebündelt finden Sie auf einem Flyer, der auf der Internetseite des Sozialministeriums zum Download bereitsteht:

https://masgz.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Faltblatt_Nachbarschaftshilfe-in-der-Pflege_062026_MASGZ-Brandenburg.pdf