Hinweise zu Orden & Ehrungen
Wer kann jemanden für einen Orden vorschlagen?
Jeder kann die Verleihung eines Bundes- oder Landesverdienstordens an einen anderen formlos vorschlagen. Die Vorschläge sollten zur Erleichterung der anschließenden Prüfung folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:
- Vorname(n) und Familienname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um das Land Brandenburg und das Gemeinwohl,
- Gegebenenfalls Referenzpersonen.
Ordensvorschläge sollten am Besten direkt an die Staatskanzlei des Landes Brandenburg gerichtet werden.
Wer prüft die eingegangenen Vorschläge und Anregungen?
Das Referat Protokoll, Veranstaltungen, Orden/Ehrungen der Staatskanzlei Brandenburg prüft Ihre Anregungen sorgfältig unter Einbeziehung von Ministerien. Sollten Sie noch Fragen haben oder möchten gern mehr wissen zum Thema “Orden und Ehrungen”, wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an:
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Referat 14
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: +49 (0)331 866-1231
Fax: +49 (0)331 866-1306
E-Mail: Ljuba Philipp
E-Mail: Silvia Neubert