März 2022 ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
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Newsletter EXTRA März 2022
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Liebe Engagierte in Brandenburg! Diese Nachricht hat uns alle schockiert: Am 24. Februar 2022 hat der von Wladimir Putin befohlene völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen die freie und demokratische Ukraine begonnen. Betroffen ist vor allem die Bevölkerung. Viele Todesopfer sind zu beklagen. Das Leid ist vielerorts unermesslich. Viele Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen oder begeben sich notgedrungen auf die Flucht. Die Hilfsbereitschaft der Brandenburgerinnen und Brandenburger ist riesig! Viele Menschen spenden und viele wollen Geflüchteten, die nach Brandenburg kommen, helfen. Um dieses Engagement zu unterstützen, haben wir die Informationsseite Ukraine-Hilfe – Ehrenamt lebt Solidarität eingerichtet. Schauen Sie bitte dorthin, wir aktualisieren regelmäßig Informationen. Einige der wichtigsten Fragen und Antworten von Engagierten, Vereinen und ehrenamtlichen Initiativen haben wir in diesem Newsletter zusammengestellt.
Ihr Team der Koordinierungsstelle „Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg
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Wo finde ich grundlegende Informationen?
Die Hilfsbereitschaft in Brandenburg und weltweit ist zurzeit so groß, dass es schwierig ist, den Überblick zu behalten. Wir empfehlen Ihnen neben unser Ehrenamtsseite www.ehrenamt-in-brandenburg.de einen Blick auf folgende zentrale Seiten: Landesseite Ukraine-Hilfe Die Landesregierung hat eine zentrale Seite aufgebaut, auf der Sie einen Überblick über die geltenden Regelungen zum Aufenthalt und zur Versorgung von Geflüchteten sowie Hilfsangebote, Anlaufstellen sowie aktuelle Informationen des Landes finden. Die Seite wird laufend aktualisiert. weiter
Hilfeportal des BMI Germany4Ukraine Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat das Hilfe-Portal Germany4Ukraine.de gestartet. Das Informationsangebot für geflüchtete Menschen aus der Ukraine enthält vertrauenswürdige, sichere Informationen für die Zeit nach der Ankunft in Deutschland. Die Informationen und Leistungen des Portals sind auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar. weiter
Ukraine-Hilfeseite der DSEE Auch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat eine Seite zum Thema Ukraine-Hilfe eingerichtet. Auf ihrer Überblicksseite sammelt die DSEE bundesweite Informationen für diejenigen, die sich jetzt für Geflüchtete aus der Ukraine engagieren oder dies vorhaben. weiter
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Wo finde ich ein passendes Engagement-Angebot?
Viele Menschen wollen Gutes tun. Hier wird es zunehmend wichtig, diese Solidarität zu koordinieren. Bevor Menschen in Brandenburg selbst ein Hilfsprojekt gründen, sollten sie sich vor Ort erkundigen, welche Initiativen und Hilfsbedarfe existieren. Viele Vereine und Willkommensinitiativen in den einzelnen Kommunen bieten bereits Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine. Über konkrete Engagementangebote und -gesuche vor Ort können sich Interessierte am besten bei den kommunalen Integrationsbeauftragten, den örtlichen Freiwilligenagenturen oder den regionalen Wohlfahrtsverbänden erkundigen. Einen guten Überblick über Engagementangebote und -gesuche in Brandenburg erhält man im HelpTo-Portal. Auch ein Blick auf bundesweite Plattformen wie Aktion Mensch, das Nachbarschaftsportal nebenan.de und der Blog von govolunteer kann sich lohnen.
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Welche steuerlichen Aspekte gibt es zu beachten?
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17. März 2022 „Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten“ veranlasst. Der sogenannte Katastrophenerlass Ukraine schafft u.a. Erleichterungen bei der Durchführung von Spendenaktionen und den Anforderungen an Spendennachweise. Zudem wurden die Unterstützungsmöglichkeiten der steuerbegünstigten Körperschaften erweitert und die vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen in Einrichtungen in steuerlicher Hinsicht vereinfacht. Die Regelungen gelten rückwirkend ab dem 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.
Spenden - Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen Spenden sind im Rahmen von gesetzlichen Höchstbeträgen steuerlich abziehbar. Dies setzt regelmäßig die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung nach einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck als Nachweis voraus. Hinsichtlich des Nachweises gilt ab dem 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 folgendes: - Für Spenden auf dafür eingerichtete Sonderkonten einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes als Nachweis.
- Für Spenden über ein als Treuhandkonto geführtes Konto eines Dritten gelten Besonderheiten.
Die für den Nachweis erforderlichen Unterlagen sind von den Spendenden auf Verlangen der Finanzbehörde vorzulegen und bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufzubewahren.
Betätigung von gemeinnützigen Vereinen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten Einem gemeinnützigen Verein ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel für Zwecke zu verwenden, die er nach seiner Satzung nicht fördert. Nach dem BMF-Schreiben vom 17. März 2022 ist unschädlich für die Gemeinnützigkeit des Vereins: - der Aufruf zu Spenden zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten und die unmittelbare Verwendung der Spenden für diesen Zweck ohne Änderung der Satzung und unter Verzicht auf den Nachweis der Hilfebedürftigkeit
- die Weiterleitung von Spenden zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten an andere gemeinnützige Vereine, inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen - der gemeinnützige Verein, an den die Spende weitergeleitet wird, muss entsprechende Zuwendungsbestätigungen über Erhalt und Verwendung der Spenden unter Hinweis auf die Spendenaktion bescheinigen
Verwendung und Weiterleitung vorhandener Mittel
Nach dem BMF-Schreiben vom 17. März 2022 ist ebenfalls unschädlich für die Gemeinnützigkeit eines Vereins: - die Verwendung sonstiger bei ihr vorhandener Mittel zur unmittelbaren Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten ohne Änderung der Satzung und unter Verzicht auf den Nachweis der Hilfebedürftigkeit (gleiches gilt für die Überlassung von Personal und Räumlichkeiten)
- die Weiterleitung vorhandener Mittel zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten an andere gemeinnützige Vereine, inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
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Wie ist der Versicherungsschutz geregelt?
Ehrenamtliche Helfer sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Das gilt nicht, wenn Sie als Privatperson aktiv werden. Näheres erfahren Sie hier: https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/wann-sind-ehrenamtliche-fluechtlingshelfer-unfallversichert.html. Darüber hinaus sind Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe über die Ehrenamts-Versicherungen des Landes Brandenburg abgesichert. Die konkreten Regelungen finden Sie hier: Merkblatt der Ecclesia-Versicherung (PDF). Geflüchtete aus der Ukraine selbst sind bei sportlichen Aktivitäten in einem brandenburgischen Sportverein versichert. Näheres erfahren Sie auf den Seiten des Landessportbundes.
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Wo können Vereine und Initiativen Unterstützung für Ihre Projekte bekommen?
Viele Vereine und Initiativen wollen jetzt helfen. Dafür nutzen sie eigene Mittel und sammeln Spenden. Wer für konkrete Hilfsprojekte weitere Unterstützung benötigt, hat verschiedene Möglichkeiten, Fördermittel zu beantragen. Die Projekte dürfen in der Regel noch nicht begonnen haben, bitte beachten Sie die genauen Bestimmungen der jeweiligen Förderrichtlinie. Lottomittel der Landesregierung Die Landesregierung fördert soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Maßnahmen sowie sonstige im besonderen öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte aus Lottomitteln. Gefördert werden können Sachleistungen (bspw. Technik, Büroausstattung für Öffentlichkeitsarbeit) oder auch Vorhaben der Digitalisierung aber auch ehrenamtsbezogene Foren und Bildungsarbeit, Vernetzungsveranstaltungen oder auch Fort- und Weiterbildungen im Ehrenamt. Nähere Informationen finden Sie hier: https://ehrenamt-in-brandenburg.de/projektfoerderung. Förderung der DSEE Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat vielfältige Möglichkeiten, ehrenamtliche Projekte zu unterstützen. Organisationen, die sich für Geflüchtete engagieren, werden die Förderprogramme “ZukunftsMUT” oder die “Mikroförderung” empfohlen, die ihre Arbeit unterstützen können. Einen Überblick über Fördermöglichkeiten der DSEE finden Sie hier: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung. Sonderförderung der Aktion Mensch Die Aktion Mensch will helfen, Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen sowie deren Begleitung ein sicheres Ankommen und den schnellen Zugang zu unterstützenden Angeboten zu ermöglichen und ihnen ein Gefühl der Sicherheit und der Wertschätzung zu vermitteln. Dafür hat die Organisation eine “Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen” in Höhe von 20 Millionen EUR eingerichtet, um die Lage der Geflüchteten sowie die Möglichkeiten der Helfer*innen unbürokratisch und schnell zu verbessern. Unterstützt werden sollen z.B. ehrenamtliches Engagement, Sprachkurse, Sportangebote für Kinder und Jugendliche und vieles mehr. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/sonderfoerderung-ukraine. Kinderhilfsfonds Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen. In der Regel werden bis zu 5.000 EUR pro Antrag zur Verfügung gestellt. Folgeanträge sind möglich. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Es sind keine Eigenanteile sowie Drittmittel notwendig. Förderrichtlinien Antragsformular
Außerdem unterstützt der Kindernothilfefonds Einzelfallhilfe für Familien. Pro Kind können bis zu 200 EUR zur Verfügung gestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an kindernothilfefonds@dkhw.de Förderrichtlinien Antragsformular
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Beratungs- und Veranstaltungshinweise
Nicht nur Menschen auf der Flucht, auch Helferinnen und Helfer haben viele Fragen. Wir empfehlen Ehrenamtlichen, Engagierten, Vereinen und Initiativen unbedingt regelmäßig einen Blick in unseren Veranstaltungskalender. Hier ein Auszug:
DSEEDigitalkonferenz: Ehrenamt hilft gemeinsam. Engagiert für Geflüchtete aus der Ukraine. 21. März 2022 // 16:00 - 20:00 Uhr Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt lädt zur großen Online-Digitalkonferenz „Ehrenamt hilft gemeinsam. Engagiert für Geflüchtete aus der Ukraine“ am 21. März, von 16 bis 20 Uhr. Gemeinsam mit Engagierten, Vereinen und Initiativen aus dem gesamten Bundesgebiet werden Fragen zu Fördermitteln, rechtlichen Rahmenbedingungen oder Unterstützungsangeboten beantwortet. Nutzen Sie die Veranstaltung auch, um Erfahrungen und Know-how auszutauschen und vielleicht sogar ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen. Das Programm finden Sie hier. Hier können Sie sich direkt anmelden.
Krieg und Flucht: Junge Menschen mit Ängsten und Traumata unterstützen 28. März 2022 // 10:00 - 11:30 Uhr Der Krieg gegen die Ukraine bestimmt die mediale Berichterstattung, und seine mögliche Ausweitung löst allgemein massive Ängste aus. Vor allem pädagogische Fachkräfte begegnen in diesem Zusammenhang an der Schule als Ort soziokultureller Vielfalt und auch im Freizeitbereich mehrfachen Herausforderungen: Wie können sie die Ängste der Kinder und Jugendlichen mit und ohne eigene Migrations- und Fluchterfahrungen auffangen? Wie können sie mit möglicher Reaktualisierung traumatischer Erfahrungen oder eigener Betroffenheit umgehen? Die Veranstaltung des Landesjugendrings Brandenburg richtet sich an Pädagog*innen sowie Ehrenamtliche, die im Kontakt mit jungen Menschen stehen. Um Anmeldung wird gebeten. https://www.ljr-brandenburg.de/termine/junge-menschen-mit-aengsten-und-traumata-unterstuetzen/
Fortbildung „Grundlagen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und interkultureller Kompetenz“ ab 4. April 2022, verschiedene Termine an verschiedenen Standtorten Die Integration Geflüchteter in unsere Gesellschaft wird nur gelingen, wenn auch ihre Integration in den Arbeitsmarkt gelingt. Auch in diesem Jahr bietet deshalb das Netzwerk IQ kostenlose öffentliche Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an. Die Fortbildung Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten richtet sich an Beschäftigten in der Migrationssozialarbeit sowie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenhilfe. Die Seminare finden in Präsenz jeweils zweitägig statt und sind kostenlos. Behandelt werden rechtliche Aspekte sowie arbeitsbezogene interkulturelle Kompetenzen. Jeder Teilnehmende erhält ein Zertifikat. Nähere Informationen finden Sie hier sowie auf den Seiten des Fortbildungsträgers.
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Wir wollen Ihr Engagement sichtbar machen
Spendensammlung der Freiwilligenagentur Prenzlau https://buergerstiftung-barnim-uckermark.de/ukraine-hilfe-prenzlau/
So wie hier in Prenzlau packen zurzeit überall in Brandenburg Menschen mit an und helfen Ukrainerinnen und Ukrainern. Dieses tolle Engagement wollen wir gern sichtbar machen, damit sich überall in Brandenburg noch mehr Menschen einbringen, gegenseitig motivieren und alle sehen #brandenburghilft #brandenburgstandswithukraine Senden Sie uns ein Bild Ihrer Initiative oder einen Link zu einem Beitrag auf Ihrer Internetseite oder Ihrem Post in Social-Media an ehrenamt@stk.brandenburg.de Machen Sie das Gute sichtbar!
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Zu guter Letzt
Natürlich dreht sich die Welt der Engagierten auch in anderen Bereichen weiter, auf ein weiteres Thema möchten wir Sie an dieser Stelle hinweisen. Zensus 2022 – Helfer dringend gesucht! Wie viele Menschen leben in Deutschland, wie wohnen und arbeiten sie? Ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 werden in Brandenburg etwa 410.000 Personen an etwa 100.000 Anschriften befragt. Die beim registergestützten Zensus – auch bekannt als Volkszählung – ermittelten Ergebnisse bilden eine wichtige Datenbasis für Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Erhebungsstellen in Brandenburg sind eingerichtet. Dringend gesucht werden noch ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer (sogenannte Erhebungsbeauftragte). Bitte tragen Sie das Thema auch in Ihre eigenen Organisationen – es ist für uns alle von Bedeutung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/zensus22 und im Flyer
Haben Sie Fragen, Kritik, Anregungen und Vorschläge für den nächsten Newsletter, dann schreiben Sie uns unter ehrenamt@stk.brandenburg.de.
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