Bad Liebenwerda – Justizminister Helmuth Markov hat bei seiner Ehrenamtstour die Arbeit der ehrenamtlichen Schiedsstellen im Land gewürdigt. Bei seinem Besuch der Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Cottbus sagte er: „Schlichten statt richten hat – in geeigneten Fällen – unschlagbare Vorteile. Verfahren können damit schneller abgeschlossen werden, das spart den Beteiligten Zeit und Nerven…”
Die von Ihnen geführten Schiedsverfahren sind kostengünstig und haben – auch im Bundesvergleich – eine hohe Erfolgsquote. Sie können Konflikte zwischen den Parteien klären, ohne dass dabei die rechtliche Bewertung eines Falls im Vordergrund stehen muss. Mit Ihrer Arbeit erleichtern Sie das weitere Miteinander der Parteien und helfen dabei – das ist aus meiner Sicht sehr wichtig – künftige Konflikte zu vermeiden. Dieses flächendeckende Angebot verdanken wir Ihrem großen Engagement und dem aller anderen ehrenamtlichen Schiedsmänner und –frauen, denen ich an dieser Stelle ebenfalls meinen herzlichen Dank aussprechen möchte. Es ist sicher nicht selbstverständlich sich in der Freizeit mit zerstrittenen Nachbarn und Straftätern auseinandersetzen. Dieses aktive Eintreten für unseren Rechtsstaat hier in Brandenburg ist für alle Menschen im Land von großer Bedeutung.“ Die Arbeit der Schiedspersonen im Land sei damit ein echtes Erfolgsmodell und gerade die Präsenz in der Fläche Ausdruck einer bürgerfreundlichen Justiz, so Markov weiter.
Hintergrund
In Brandenburg stehen den Bürgerinnen und Bürgern ortsnah über 280 gemeindliche Schiedsstellen mit knapp 500 Schiedspersonen zur Verfügung. Die Schiedsstellen handeln ehrenamtlich und unentgeltlich gemäß ihrer Satzung. Darüber hinaus bieten sie unter anderem Informationen über die in Brandenburg geltenden Gesetze, Verordnungen, Vordrucke, Verfahrensweisen und überregionale Fortbildungen an. Daneben bestehen vom Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz anerkannte Gütestellen. Die Anerkennung erfolgt nach dem Brandenburgischen Gütestellengesetz. Dort geschlossene Vergleiche können Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein.
Für Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen existieren seit 2014 sogenannte alternative Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen). Weitere spezialisierte Schlichtungsstellen sind bei den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und den Innungen eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie hier.