Der Bundesrat hat am 14. Oktober eine Entschließung zur Stärkung der Freiwilligendienste beschlossen. Diese sollen nicht durch überflüssige Bürokratie und Regularien sowie finanzielle Nachteile belastet werden.
Finanzielle Erleichterung
Darüber fordern die Länder, Anbieter eines Freiwilligendienstes bundesweit von der Umsatzsteuer zu befreien. Mit den Erleichterungen könnten neue Träger gewonnen und zugleich der großen Nachfrage nach Plätzen im Freiwilligendienst begegnet werden.
Mehr Qualität und bessere Bedingungen
Zudem sollte insbesondere der Bundesfreiwilligendienst ein Mindestmaß an Qualitätsstandards erhalten. Außerdem spricht sich der Bundesrat mit der Entschließung dafür aus, die Teilnahmemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen an Freiwilligendiensten zu verbessern und bei Menschen aus finanzschwachen Familien das Taschengeld aus dem Freiwilligendienst nicht auf die Sozialleistungen anzurechnen.
Weiteres Verfahren
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.