Im Vorfeld des Tages der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter 2016 hat Justizminister Helmuth Markov das Engagement und die große Verantwortung der Schöffinnen und Schöffen im ganzen Land hervorgehoben: „Die Frage nach der Bedeutung und letztlich Rechtfertigung dieses besonderen Ehrenamtes wird selten gestellt. Das verwundert, denn die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben ein gleichwertiges Stimmrecht und tragen dieselbe Verantwortung für das Entscheidungsergebnis wie ihre professionellen Richterkolleginnen und –kollegen. Ich habe großen Respekt vor ihrer Arbeit und der damit einhergehenden Verantwortung. Sie tragen mit ihren ganz persönlichen Erfahrungen und Erlebnissen mit dazu bei, dass die gefällten Urteile stets in unserer Lebenswirklichkeit verwurzelt bleiben“, sagte Markov.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter tauschen sich am Samstag auf ihrer Tagung zum Thema „Drogensucht im Spannungsfeld zwischen Gericht und Therapie“ an der Universität Potsdam aus. Justizminister Markov wird dort ein Grußwort halten. Er machte zuvor deutlich, dass legale und illegale Substanzen gleichermaßen von Relevanz für Strafprozesse seien und es bei jedem Fall darum gehe, die individuellen Auswirkungen einer Drogen- und Suchtproblematik bei der Entscheidungsfindung miteinzubeziehen und die hieraus entstandenen Konfliktsituationen zu bewerten. Er sagte: „Die Rechtsprechung ist mit den Konsequenzen des Konsums von Drogen in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten auf ganz unterschiedliche Weise konfrontiert: sei es im Strafprozess mit einer Anklage wegen einer Trunkenheitsfahrt, im arbeitsgerichtlichen Verfahren mit der Kündigungsschutzklage eines drogenabhängigen Arbeitnehmers oder schließlich bei den Sozialgerichten mit der Klage eines suchtmittelabhängigen Versicherten auf Gewährung einer Entwöhnungstherapie. Deshalb ist es so wichtig, dass die Schöffinnen und Schöffen zu diesen Fragen im Gespräch bleiben und sich mit den Hintergründen von Drogenmissbrauch und –abhängigkeit auseinandersetzen.“
Hintergrund
Die Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen in der Strafrechtspflege ist ein unverzichtbares Element einer unabhängigen Gerichtsbarkeit des demokratischen Rechtsstaats. Sie gewährleistet, dass Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen werden. So heißt es in Artikel 108 Absatz 2 der Verfassung: „An der Rechtsprechung sind Frauen und Männer aus dem Volke als ehrenamtliche Richter nach Maßgabe der Gesetze zu beteiligen.“ Die Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt mit gleichem Recht und gleicher Verantwortung aus wie die Berufsrichter. Ihre Mitwirkung ist deshalb so gefragt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr Gemeinsinn und ihr Gerechtigkeitsempfinden in die Entscheidung der Gerichte eingebracht werden sollen. In der Region Brandenburg und Berlin gibt es etwa 8.000 Schöffinnen und Schöffen.