Freiwilliges Engagement während der Corona-Pandemie

Aktuelles zu den Corona-Hilfsprogrammen für gemeinnützige Vereine
Aufholen nach Corona: Land fördert Projekte der Kinder- und Jugendfreizeit mit 2 Millionen Euro – Beantragung über Jugendämter
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellt im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 2 Millionen Euro für Projekte der Kinder- und Jugendfreizeit zur Verfügung. Die Mittel können z. B. von Vereinen, Verbänden, Gemeinden oder Ämtern bei ihren jeweils zuständigen Jugendämtern beantragt werden. Dafür entwickeln die Jugendämter eigene Verfahren. Die entsprechende Richtlinie ist jetzt veröffentlicht worden.
Weitere Informationen: mbjs.brandenburg.de
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport setzt Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen fort
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg setzt die finanzielle Hilfe für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, fort. Für die Hilfen stellt die Landesregierung insgesamt 3 Millionen Euro bis zum 30. Juni 2022 zur Verfügung.
Weitere Informationen: mbjs.brandenburg.de
Antragslose Hilfe für Sportvereine: Land Brandenburg unterstützt bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen
Um die derzeitige Pandemie-Lage zu bewältigen gilt es, Nutzungs- und Hygienekonzepte anzupassen. Damit diese Anforderung auch im Freizeit- und Breitensport realisiert werden kann, bietet das Land Brandenburg eine pauschale Beteiligung an den Kosten der Umsetzung von Hygienemaßnahmen – pauschal und antragslos. Das Geld kommt aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes.
Um die Sportvereine bei ihrer Umsetzung von Hygienemaßnahmen zu unterstützen, stellt das Sportministerium 1,42 Millionen Euro bereit. Alle 3.003 Vereine des Sportlandes erhalten die Förderung – pauschal und antragslos. Ausgezahlt werden vier Euro Landeshilfe pro Vereinsmitglied direkt über den Landessportbund.
Weitere Informationen: mbjs.brandenburg.de
Hilfe für Kultureinrichtungen
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur verlängert seine Unterstützung für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Projektträger zur Bewältigung von Einnahmeausfällen durch die Corona-Pandemie – zunächst befristet bis 30.06.2021. Die Unterstützung erfolgt als finanzieller Ausgleich von Einnahmeausfällen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Weitere Informationen: mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/corona-kulturhilfe
Hilfe für gemeinnützige Organisationen
Die Bundesregierung will gemeinnützige Organisationen, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, durch ein KfW-Sonderkreditprogramm unterstützen. Der Bund stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. So soll die Liquidität der gemeinnützigen Organisationen und deren Unternehmungen sichergestellt werden. Profitieren können davon beispielsweise die Wohlfahrtsverbände, Familienferienstätten, Jugendherbergen und Schullandheime, Frauenhäuser, Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe sowie Träger der politischen Bildung. Die konkrete Auswahl der zu unterstützenden Organisationen soll den Ländern vorbehalten bleiben, um die vor Ort vorhandenen Informationen bestmöglich zu nutzen.
Weitere Informationen: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gemeinnuetzige-organisationen-1760948
FAQs aus der Landesregierung
Nachbarschaftshilfe in Brandenburg