Das Innenministerium hat im vergangenen Jahr elf neue Stiftungen bürgerlichen Rechts anerkannt. Die neuen Stiftungen widmen sich überwiegend der Förderung von Kultur, Heimatpflege, Naturschutz, Jugend- und Altenhilfe sowie Denkmalschutz, wie Innenminister Karl-Heinz Schröter heute in Potsdam erläuterte. Damit bestehen in Brandenburg nunmehr 212 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Darunter befinden sich 21 kirchliche Stiftungen und acht Familienstiftungen.

Schröter begrüßte, dass die Zahl der anerkannten Stiftungen in Brandenburg „trotz eines weiter schwierigen Umfeldes“ erneut gestiegen ist. „Die gegenwärtig niedrigen Zinserträge erschweren vor allem Stiftungen mit Geldvermögen die Arbeit erheblich. Viele Stiftungen sind derzeit darauf angewiesen, zusätzliche Zuwendungen für ihre laufenden Projekte einzuwerben. Mehr denn je sind der ehrenamtliche, persönliche Einsatz für die Stiftung und gute Ideen gefragt, mit denen man andere Menschen begeistern kann“, sagte der Minister.

Er fügte hinzu, die schwierige Finanzsituation könne trotz allen Engagements im Einzelfall auch existenzbedrohend sein. Er unterstütze daher die Bemühungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich derzeit mit einer Reform des Stiftungsrechts befasst.

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