Der erst 19-jährige Neuruppiner Steve Reichenbach ist heute für sein vielfältiges freiwilliges Engagement für die Jugend in der Fontanestadt als nunmehr 80. „Ehrenamtler des Monats“ ausgezeichnet worden. Damit gehört Reichenbach zu den jüngsten Geehrten. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Albrecht Gerber, würdigte Reichenbach für seinen Einsatz im evangelischen Jugendzentrum Cafe Hinterhof als „Ehrenamtler des Monats“ August. Gerber: „Steve Reichenbach ist ganz nah dran am Herzschlag der Neuruppiner Jugend. Er weiß nur zu gut, welche Themen seiner Generation unter den Nägeln brennen und setzt sich durch seine Mitarbeit im Jugendbeirat der Stadt auch dafür ein.“

Gerber weiter: „Soziale Einrichtungen wie das evangelische Jugendzentrum sind auf so fleißige Mithelfer wie Steve Reichenbach angewiesen. Ohne sein Engagement hätten viele Projekte gar nicht erst auf die Beine gestellt werden können und Teile der Neuruppiner Einrichtung hätten bereits schließen müssen.“ Reichenbach vertritt seit mehreren Monaten den Leiter der Einrichtung.

Darüber hinaus ist der 19-Jährige wichtiger Ansprechpartner oder auch Zuhörer für die Kinder und Jugendlichen, die das Cafe regelmäßig besuchen. Seine Mitarbeit bei den Jugendgottesdiensten ist ebenso unverzichtbar geworden wie die Betreuung der Konfirmanden. „Diese Arbeit hat bei Steve Reichenbach Spuren hinterlassen. Im September beginnt er seine Ausbildung als Erzieher und setzt somit seine erfolgreiche Arbeit im sozialen Bereich fort. Ich freue mich, wenn freiwilliges Engagement solche Früchte trägt“, so der Staatssekretär.

Das Cafe Hinterhof in Neuruppin ist eine Einrichtung des Evangelischen Gesamtkirchenkreises Wittstock-Ruppin. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 7 und 27 Jahren. Ihren Namen erhielt die Einrichtung 1992, als ersten Asylbewerbern in Rheinsberg Übergriffe durch Rechtsradikale drohten. Für sie sollte ein Ort geschaffen werden, wo Menschen aller Länder zusammentreffen, um eigene Projekte ins Rollen zu bringen.

(Pressemitteilung Staatskanzlei vom 20.08.2014)